Die TRGI 2008 sind die technischen Regeln für Gasinstallation und jeder der eine Gasanlage betreibt, also eine Gasheizung besitzt, oder an
ihr arbeitet muss sich an diese Vorgaben halten.
Hier ist beschrieben, wie die Gaszuführung zu einer Heizung aussehen muss. Welche Befestigung mit welchem Rohrwerkstoff und wie sie zu dimensionieren ist zum Beispiel. Aber auch die Abgasführung ist hier beschrieben.
Es werden aktive und passive Sicherungen für die Gasleitung genannt, die ein
unbewusstes freisetzen von Gas verhindern sollen.
Wichtig ist als Anlagenbetreiber darauf zu achten, dass die Absperreinrichtungen frei zugänglich sind. Falls eine Decke oder Wand die Gasleitung
abdeckt müssen sind Öffnungen zur Hinterlüftung der Gasleitung dringend erforderlich. Falls Sie Umbaumaßnahmen zur Verkleidung Ihrer Heizung, Gas- oder Abgasanlage planen, fragen Sie sicherheitshalber Ihren Heizungsbauer.
Viele Besitzer einer Gasheizung und Betreiber einer Gasleitung wissen nicht, dass Sie Ihre Gasleitung jährlich gezielt einer Sichtkontrolle zu unterziehen und alle 12 Jahre eine Gebrauchsfähigkeit beziehungsweise Dichtheit der
Leitung durch einen Heizungsbauer zu prüfen lassen haben. Eine regelmäßige Wartung der Gasheizung bleibt also nicht aus.
Die Dokumente dieser Überprüfung sind aufzubewahren und bei einem eventuellen Schadensfall wichtig für die Gebäudeversicherung.
Die Versicherungsgesellschaften können gegebenenfalls die Auszahlung ohne die entsprechenden Dokumente verweigern. Weiterführende Informationen zu TRGI 2008 gibt es hier.